Vermittlerzahlen sinken immer stärker
Am 1.1.2013 ist durch den neuen § 34 f GewO für Finanzanlagenvermittler ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung geschaffen worden. Die Finanzanlagenvermittler erhielten dadurch eine eigene Vorschrift in der Gewerbeordnung.
Die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie sonstigen Vermögensanlagen wurde damit erlaubnispflichtig. Die erteilte Erlaubnis wird in ein öffentliches Register eingetragen. Dafür ist das bereits bestehende Versicherungsvermittlerregister beim DIHK entsprechend erweitert worden. Die Erlaubnis erhält seit dem grundsätzlich nur, wer
- geordnete Vermögensverhältnisse sowie einen guten Leumund
- eine Berufshaftpflichtversicherung (VSH) und
- einen Sachkundenachweis (IHK-Prüfung)
nachweist.
Der neue § 34 f GewO unterteilt die Vermittlung in drei Bereiche:
Nr. 1 (Investmentfondsanteile)
Nr. 2 (Anteile an geschlossenen Investmentvermögen nach KAGB)
Nr. 3 (Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG)
Während zum 1.1.2018 noch 37.432 Vermittler offene Investmentfonds (Nr. 1) vermitteln durften, haben zum gleichen Stichtag nur noch 9.323 Vermittler die Erlaubnis um Alternative Investmentfonds (AIF´s) vermitteln zu können (Nr. 2). In Zukunft werden diese Zahlen noch weiter sinken, da das Durchschnittsalter der Vermittler heute schon über 48 Jahre liegt. Fast jeder zehnte Vermittler ist über 60 Jahre alt und wird in naher Zukunft ebenfalls aus dieser Statistik verschwinden.
Sichern Sie sich am Besten einen Vermittler, der Sie und Ihren Vermögensaufbau über Jahrzehnte begleiten kann. Achten Sie darauf, dass der Vermitter alle notwenigen, wichtigen Erlaubnisse hat:
§ 34 c (Immobilienmakler und Darlehensvermittler)
§ 34 d (Versicherungsmakler)
§ 34 f (Finanzanlagenvermittler)
§ 34 i (Immobiliardarlehensvermittler)
Nur wenn Ihr Berater all diese Erlaubnisse hat, können Sie sicherstellen, dass er sich in allen Bereichen auskennt, da der Berater die entsprechende Ausbildung auch bei der IHK nachweisen muss.
Seit dem Jahr 2000 stehe ich meinen Kunden zur Seite und habe in dieser Zeit mehrere Ausbildungen erfolgreich absolviert und dementsprechend alle bisher eingeführten Erlaubnisse erteilt bekommen. Gerne können Sie mich kontaktieren und ich stehe Ihnen mir Rat und Tat zur Seite.